Winterhoff Trial: Psychiatrist Gets Probation for Improper Medication

by Grace Chen

Stand: 04.03.2026 • 17:40 Uhr

Das Landgericht in Bonn hat den früheren Kinderpsychiater Winterhoff zu einer Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.

In sieben von zehn verhandelten Fällen stellte das Gericht eine vorsätzliche Körperverletzung und in einem eine fahrlässige Körperverletzung fest. In zwei Fällen wurde Winterhoff freigesprochen. Bei den verhandelten Fällen geht es um die Verordnung des Medikaments Pipamperon. Es wird eingesetzt bei impulsiven aggressiven Ausbrüchen, um diese zu dämpfen.

Nach Feststellung der Kammer hat Winterhoff den Kindern in sieben Fällen das Medikament außerhalb seines eigentlichen Einsatzzweckes verordnet, und das über eine längere Dauer. Oft stellte er die Diagnose “frühkindlicher Narzissmus”, die es in der Medizin so gar nicht gibt.

Insbesondere sei er dabei seiner ärztlichen Aufklärungspflicht nicht hinreichend nachgekommen, urteilten die Richter. Allerdings sehen sie in keinem der Fälle bestätigt, dass die Kinder unter den Nebenwirkungen des Medikaments gelitten haben.

Staatsanwaltschaft hatte mehrere Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte Michael Winterhoff gefährliche Körperverletzung in zehn Fällen vorgeworfen, weil er Kindern und Jugendlichen ein ruhigstellendes Medikament verordnet haben soll, ohne dass das medizinisch notwendig war. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate Haft gefordert.

In ihrem Schlussplädoyer hielt die Verteidigung dagegen: In keinem der angeklagten Fälle habe eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen. Sie forderte einen Freispruch. Michael Winterhoff selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten.

Vorsätzliches Handeln des Psychiaters

Nach Auffassung der Kammer handelte Winterhoff in den sieben Fällen vorsätzlich – allerdings nicht aus eigennützigen, zum Beispiel finanziellen Motiven, sondern aus seiner Überzeugung als Arzt. In zwei Fällen sprach die Kammer Winterhoff frei.

Angeklagt war Winterhoff ursprünglich in 36 Fällen. Da aber umfangreiche Nachermittlungen notwendig wurden, koppelte die Kammer einen Großteil der Fälle während des Verfahrens ab. Wann diese Fälle weiterverhandelt werden, ist offen.

Schwieriger Prozess

Die angeklagten Fälle erstrecken sich über einen Zeitraum von 17 Jahren. Die Beweisaufnahme verlief zäh, immer neue Zeugen wurden gehört. Es gab Streit um Gutachter, gefälschte Internetseiten, fehlende Akten und angeblich beeinflusste Zeugen.

Von 36 angeklagten Fällen wurden nur zehn zu Ende verhandelt

Auch die Verhandlungsführung des Gerichts sorgte immer wieder für Aufregung. Zuletzt im Sommer vergangenen Jahres, als die Kammer entschied, nur noch zehn der ursprünglich 36 angeklagten Fälle weiter zu verhandeln.

Staatsanwaltschaft spricht von Serientaten

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren immer wieder betont, dass Michael Winterhoff seine jungen Patientinnen und Patienten nach einem wiederkehrenden Schema behandelt habe und man deshalb von einer Serienstraftat ausgehen müsse. Ob ihr dieser Nachweis mit den verbliebenen zehn Fällen gelungen ist, mussten die Richter entscheiden.

Opfer halten Mahnwache ab

Bonner Kinderpsychiater Winterhoff zu Bewährungsstrafe verurteilt

Einige der Betroffenen, deren Fälle seit Sommer nicht weiterverhandelt wurden, haben am Mittwochvormittag eine Mahnwache vor dem Gericht abgehalten. Ob und wann ihre Fälle weiterverhandelt werden, ist derzeit noch völlig unklar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Bonn
  • Verteidigung Michael Winterhoff
  • Beobachtungen und Recherchen des Reporters vor Ort

Sendung: WDR.de, Bonner Kinderpsychiater Winterhoff zu Bewährungsstrafe verurteilt , 04.03.2026, 17:40 Uhr

Sendung: WDR.de, Urteil im Strafprozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff erwartet, 04.03.2026, 06:00 Uhr

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Bonn, 04.03.2026, 19:30 Uhr

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