9-Year Delay: Employee Convicted in Ski Accident Case

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WallisSchädelbruch am Skilift: Unfall wird juristischer Marathon

Ein 34-Jähriger wollte selber den Bügel nehmen – und landete im Spital. Das Gericht verurteilt zwei Angestellte der Bergbahnen – trotz Cannabis und Alkohol im Blut des Opfers.

Der Bügel prallte dem Mann (34) an die Schläfe, als er ihn selber greifen wollte.  (Symbolbild)

Foto: Nicole Philipp

  • Zwei Walliser Skiliftangestellte wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

  • Ein Mann erlitt 2016 einen Schädelbruch, als er alkoholisiert und unter Drogeneinfluss einen Bügellift benutzen wollte.

  • Das Gericht stellte fest, dass die Schneehöhe im Startbereich des Lifts die Sicherheitsvorschriften verletzte.

  • Der Fall durchlief mehrere Instanzen und wird nun ans Bundesgericht weitergezogen.

Ein 34-jähriger Mann wollte am 29. Februar 2016 einen Bügellift im Zentralwallis benutzen. Der zuständige Skiliftangestellte war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. Der Mann versuchte sich selbst abzubügeln. Dies gelang ihm nicht und er wurde von der Metallwicklung des Lifts an der Schläfe getroffen und erlitt einen Schädelbruch.

Er musste notoperiert werden und verbrachte sechs Tage im Spital. Es stellte sich heraus, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war und Cannabis konsumiert hatte.

Skiliftangestellte für schuldig erklärt

Mitte April 2025 – neun Jahre nach den Ereignissen – wurden zwei Angestellten durch das Kantonsgericht der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie erhielten eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen, wie die Zeitung«Le Nouvelliste» berichtet.

Einer der Skilift-Angestellten will das Urteil bis vors Bundesgericht weiterziehen. (Symbolbild)

Einer der Skilift-Angestellten will das Urteil bis vors Bundesgericht weiterziehen. (Symbolbild)

20min/Simon Glauser

Sicherheitsmängel wegen «zu viel Schnee»

Das Kantonsgericht stützte sich in seinem Urteil auf zwei Gutachten. Diese stellten fest, dass der Abstand zwischen den Metallrollen des Lifts und der Schneehöhe im Einstiegsbereich unter den vorgeschriebenen zwei Metern lag. Somit lag zu viel Schnee im Startbereich, womit die Sicherheit nicht gewährleistet werden konnte. Die Versäumnisse des stellvertretenden technischen Leiters, der für die Ausbildung des Personals mitverantwortlich war, und des Angestellten, der zum Zeitpunkt des Geschehens für die Anlage verantwortlich war, führten gemäss der Richterin zum Vorfall.

Verhalten des Opfers spielt untergeordnete Rolle

Die Verteidigung verwies auf das Verhalten des Opfers: Neben dem Konsum von Alkohol und Cannabis habe sich der Mann zu weit vorne im Einstiegsbereich des Lifts aufgehalten. Das Gericht anerkannte zwar diese Umstände, betonte jedoch, dass das Verhalten des Opfers nicht als wahrscheinlichste oder unmittelbarste Unfallursache gewertet werden könne und so nicht höher als die Verfehlungen der Beschuldigten zu gewichten seien. Die beiden Angeklagten wurden 2023 freigesprochen. Der Richter hatte da zwar einen Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht anerkannt, war jedoch der Ansicht, dass ein Zusammenhang zwischen diesen Fehlern und den Verletzungen nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte.

Daraufhin legte das Opfer Berufung ein. Der für den Lift zuständige Mitarbeiter beschloss den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Verfahren wie eine Achterbahn

Einstellung des Verfahrens, Einstellung und Wiedereröffnung des Verfahrens, Freispruch, Berufung und schliesslich Verurteilung. Seit dem Vorfall im Februar 2016 hat der Fall zahlreiche Wendungen genommen. Hier ist eine Übersicht:

Chronologie des Verfahrens:

Nachdem das Opfer Strafanzeige erstattet hatte, eröffnete die Staatsanwaltschaft 2017 ein Verfahren – zunächst nur gegen den stellvertretenden technischen Leiter. Der verantwortliche Mitarbeiter vor Ort wurde damals nicht belangt.

Ein Jahr später wollte der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, doch das Opfer erhob Einspruch – mit Erfolg: Das Kantonsgericht liess die Berufung zu, woraufhin das Verfahren wiederaufgenommen wurde. 2020 wurde schliesslich gegen beide Beschuldigten Anklage erhoben.

Im Jahr 2023 sprach das Bezirksgericht die beiden Männer frei. Zwar erkannte der Richter eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, sah jedoch keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen diesen Fehlern und der Verletzung. Das Opfer akzeptierte das Urteil nicht und reichte erneut Berufung ein.

Im April 2025 hob das Kantonsgericht den Freispruch auf und verurteilte beide Angestellten. Doch das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen: Der damals zuständige Skiliftmitarbeiter hat das Urteil weitergezogen und wird den Fall vor das Bundesgericht bringen.

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